Schuljahr 2025/26

Wer wird eingeschult?

Wer kann zurückgestellt werden?

Wenn Kinder regulär schulpflichtig sind und aber berechtigte Bedenken bestehen, kann ein Antrag auf Zurückstellung gestellt werden. Eine Rückstellung geht nur dann, wenn…

  • zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann (Fördermaßnahmen müssen klar definiert werden)
  • eine Rücksprache/ Vorstellung bei der Schulleitung stattgefunden hat
  • die Schulleitung eine Rückstellung ebenfalls als notwendig erachtet

Informationsveranstaltung für die Eltern der Schulanfänger am 5. Februar 2025 um 19h im Mehrzweckraum

Hierbei gibt es Infos zu der digitalen Anmeldung und zum Ablauf der Einschulung – bitte unbedingt auch alle Eltern erscheinen, deren Kinder den Korridor nutzen wollen und erst im Schuljahr 2026/27 in die Schule kommen wollen

Einschulung am 12. März 2025 für alle Kinder, die heuer im September wirklich die Schule besuchen werden